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Der Transport des Barwagens muss durch den Mieter organisiert werden. Alle dabei anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Wichtig:
Der Barwagen ist nicht eingelöst und daher nur mit einem landwirtschaftlichem Fahrzeug (Traktor) transportierbar.
Auf Anfrage kann der Transport auch durch den Vermieter ausgeführt werden.
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